Erweiterte Maskenpflicht nach den Allerheiligenferien
Laut Beschluss des Ministerrats vom 03.11.21 gilt an den Schulen in Bayern ab Montag, 8. November auch während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung Maskenpflicht. Diese Maskenpflicht besteht auch am Sitzplatz, auch wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Schülerinnen und Schülern gewahrt wird.
Diese erweiterte Maskenpflicht gilt bis auf Weiteres!
Wie schon zu Beginn des Schuljahres 2021/22 umfasst die erweiterte Maskenpflicht alle geschlossenen Räume, Begegnungsflächen im Schulgebäude und die Räumlichkeiten der Mittagsbetreuung.
Unverändert haben Lehrkräfte, alle an der Schule tätigen bzw. anwesenden Personen sowie Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 mindestens eine medizinische Gesichtsmaske („OP-Maske“) zu tragen.
Im Freien (z. B. auf dem Pausenhof) muss weiterhin keine Maske getragen werden.