Berufsbeschreibung
Staatlich geprüfte Assistentin / staatlich geprüfter Assistent für Ernährung und Versorgung
Junge Frauen und Männer, die Freude am Umgang mit Menschen haben, werden
an der Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung in Mitterfels in diesem 3-jährigen Ausbildungsberuf
zur Assistentin / zum Assistent für Ernährung und Versorgung qualifiziert.
Sie werden für den Dienstleistungsbereich, der die Ernährung, Versorgung und Betreuung von
Menschen in verschiedenen Lebenssituationen unserer Gesellschaft umfasst, ausgebildet.
Erwerben Sie den mittleren Schulabschluss in einem modernen Dienstleistungsberuf oder treten
Sie mit dem mittleren Schulabschluss in eine verkürzte Ausbildung ein!
Bewerben Sie sich ab sofort für diese Ausbildung!
Als Helferin/Helfer für Ernährung und Versorgung
oder als Hauswirtschafter/in
oder als Assistentin / Assistent für Ernährung und Versorgung arbeite ich in ...
Privathaushalten und in Großhaushalten
z.B. Heime, Krankenhäuser, Pflegestationen
Die Hauptaufgaben sind:
- die Speisenplanung und -zubereitung
-
der Einkauf
-
Hauspflege und Raum- u. Textilpflege
-
Betreuung von Personen
-
die Gestaltung von Wohn- und Aufenthaltsräumen
Ein Beruf für Menschen mit Herz und Verstand!
Zugangsvoraussetzungen
beendete Vollzeitschulpflicht
ärztliches Attest, das die Eignung des/der Bewerbers/in für einen hauswirtschaftlichen Beruf nachweist.
Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz
Ausbildungsziel
Die Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten in der Hauswirtschaft und befähigt zur selbständigen Ausführung der in Familien- und Betriebshaushalten vorkommenden Einzelarbeiten.
Abschlüsse
Assistentin/Assistent für Ernährung und Versorgung (nach drei Jahren Vollzeitunterricht)
Hauswirtschafterin (nach drei Jahren Vollzeitunterricht und Prüfung nach dem BBiG)
Helferin/Helfer für Ernährung und Versorgung (nach zwei Jahren Vollzeitunterricht)
Bei einem Notendurchschnitt bis 3,0 im jeweiligen Abschlusszeugnis und ausreichenden Englischkenntnissen (z.B. aus der Mittelschule) erwirbt die Schülerin bzw. der Schüler zusätzlich den Mittleren Bildungsabschluss.
Fort- und Weiterbildung
Der Berufsabschluss eröffnet die Möglichkeit andere Berufsfachschulen und Fachschulen zu besuchen und Berufe im Gesundheitswesen und Pflegebereich zu ergreifen.
Die Aufnahme in weiterführende Fachschulen und Berufsfachschulen ist möglich, z.B. für folgende Berufe:
- Krankenschwester/-pfleger
- Familienpfleger/in
- Altenpfleger/in
- Masseur/in
- Heilerziehungspfleger/in
- Diätassistenten/in
- Krankengymnast/in
- Physiotherapeut/in
Unmittelbar nach dem Berufsabschluss als Assistentin/Assistent für Ernährung und Versorgung ist der Eintritt in die
Fachakademie für Ernährung und Versorgung oder an das
Staatsinstitut zur Ausbildung von Fachlehrern (Fachlehrerin für Ernährung und Gestaltung) möglich;
Fach- und Berufsoberschule führen zum Studium an Fachhochschulen und Universität.
Staatliche Förderung
- Förderung nach BAföG für Internats- und Fahrschüler/innen
- kostenfreier Schulweg im ersten Ausbildungsjahr
- kostenfreier Schulweg im zweiten Ausbildungsjahr, wenn in der Familie noch zwei weitere kindergeldberechtigte Kinder sind
- Beihilfe zu den Schulwegkosten im zweiten Ausbildungsjahr
- Schulgeld wird nicht erhoben. Für die Fächer Speisenzubereitung und Service, Textilarbeit und Werken wird ein Unkostenbeitrag erhoben. Weitere Kosten entstehen für Kopien, Lehrfahrten und Versicherungen.
Unterbringung
Bei ungünstiger Verkehrsanbindung besteht die Möglichkeit der Unterbringung im angeschlossenen Schülerinnenwohnheim;